Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, welche zwischen dem Inhaber Andreas Kamber (nachfolgend Snapix genannt) und ihren Mieterinnen und Mieter (nachfolgend Mieter genannt) abgeschlossen werden.

Snapix behält sich das Recht vor, Preise jederzeit anzupassen oder die Vermietung einzustellen.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Auftrag von Snapix telefonisch oder per Mail bestätigt wurde. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Mieter volljährig und unterschriftsberechtigt ist.

Zahlung

Als Zahlungsfrist gelten die von Snapix vereinbarten Zahlungskonditionen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnungen bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Sollte die Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt werden, fallen ab der zweiten Mahnung zusätzliche Kosten an.
Findet der Event innerhalb der Zahlungsfrist (30 Tage) statt, dann muss die Zahlung bis vor der Boxübernahme beim Vermieter eingetroffen sein.
Der Kunde ist verpflichtet bei der Übernahme ein Depot in der Höhe von CHF 200 CHF zu hinterlegen. Nach dem Anlass wird das Depot dem Kunden zurückbezahlt. Allfällige Schäden oder Kosten für verlorenes Material werden von diesem Depot abgezogen.

Preise

Snapix behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Bei einem bestätigten Mietvertrag werden die Preise nicht angepasst.

Annullationskosten

Sie können bis 31 Tage vor dem Event kostenlos von ihrem Vertrag zurücktreten. Danach gelten folgende Annullationsgebühren:

Annullierung bis 30 Tage vor Event: 100 CHF Annullationsgebühr
Annullierung bis 20 Tage vor Event: 50% des Gesamtpreises
Annullierung bis 10 Tage vor Event: 100% des Gesamtpreises

Mietdauer

Die Snapix-Box muss am Tag nach dem Event dem Vermieter zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe läuft die Miete automatisch weiter und der Mieter ist verpflichtet, einen zusätzlichen Tag zu bezahlen.

Mietbedingungen

Falls die Box im Freien benützt werden möchte, muss dies vorgängig mit Snapix abgesprochen werden. Die Mietsachen müssen durch den Kunden entsprechend geschützt werden.

Versicherung

Eine Versicherung ist im Mietpreis nicht inklusive. Für eine ausreichende Versicherung ist der Mieter zuständig. Der Mieter haftet für alle Schäden während der Mietzeit an den Geräten sowie für Schäden an Personen oder Sachen, welche durch die Mietsachen entstanden sind. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch Drittpersonen entstanden sind. Sollte durch die Beschädigung die Snapix-Box nicht weitervermietet werden können, so haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter auch für den weitergehenden Schaden. Alle Geräte werden vor der Übergabe durch Snapix geprüft und für funktionstüchtig erklärt. Dies wird schriftlich vom Mieter bestätigt. Treten während der Mietdauer technische Defekte oder Pannen auf, verzichtet der Mieter auf jegliche Forderungen. Sollte der Mieter mit einer Leistung von Snapix nicht zufrieden sein, muss dies umgehend dem Vermieter mitgeteilt werden. Im Nachhinein gemeldete Mängel werden nicht akzeptiert.
Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum des Vermieters ist nicht gestattet.
Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

Datensicherung

Der Mieter stimmt zu, dass die von ihm getätigten Fotos auf Datenträgern gespeichert werden. Die Löschung der Bilder kann jederzeit bei Snapix beantragt werden. Nach Ablauf der 6 Monaten werden die Bilder in der Onlinegallerie automatisch durch Snapix gelöscht.

Gerichtsstand

Es gilt das schweizerische Recht. Für Klagen ist der Gerichtsstand in Baden zuständig.